Der risikobasierte Ansatz der DSGVO verlangt von den Unternehmen erforderliche Aktivitäten. Zunächst sind im Vorfeld bezogen auf diese Datenverarbeitung bestehenden Risiken vorab einzuschätzen. Je nach dem, welche Konsequenzen ein Verstoß zur Folge hätte, wie hart die Folgen und in welchem Umfang sie zu befürchten sind (sog. Risiko-Einschätzung im Vorfeld) sind geringere, durchschnittliche oder erhebliche Maßnahmen im Vorfeld zur Verhinderung eines Eingriffs in das Schutzfeld der Personen zu ergreifen; die Maßnahmen müssen in diesem Sinne angemessen sein.
Hieraus ergeben sich Handlungspflichten nach der DSVO
Datenschutz ist kein Selbstzweck. Der Schutz von Persönlichkeitsrechten und der Schutz der Privatsphäre sind bereits präventiv zu besorgen. Die DSGVO sieht hier, neben der Bestellung eines Datenschutzbeauftragten, eine Reihe von Rechenschaftspflichten (inkl. Dokumentationspflichten) und Informationspflichten (Datenschutzinformation etc.) der Unternehmen vor. So sind nunmehr den Datenschutzbehörden bei einer Überprüfung des Unternehmens präventive Maßnahmen im Bereich Datenschutz im Sinne des risikobasierten Ansatzes der DSGVO nachzuweisen.
Implementierung von TOM (technische und organisatorische Maßnahmen) um eine dem jeweiligen Risiko angemessenes Schutzniveau herzustellen; hier seien exemplarisch genannt:
Transparenzgebot, Art 13 und 14 DSGVO führt zur Pflicht des Verarbeiters, den Betroffenen in dreierlei Hinsicht vorab zu informieren :
Die Haftung für Schäden aufgrund von Datenpannen, Art. 82 DSGVO setzt Verschulden seitens des Anspruchsgegners voraus
Rechtsbehelfe des Anspruchsführers, Beschwerde bei der Datenschutzbehörde, Art. 77 DSGVO
Neben dem ordentlichen Rechtsweg, bei dem der Betroffene etwa auf Unterlassung klagen kann oder auf Auskunft, kann dieser auch die Datenschutzbehörde anrufen.
Bei Nichtbefolgung einer Anweisung der Aufsichtsbehörde im Rahmen von berechtigten Maßnahmen der Aufsichtsbehörde nach diesem Gesetz werden Geldbußen von bis zu 20.000.000,- EUR oder im Fall eines Unternehmens von bis zu 4 % seines gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahrs
siehe hierzu auch:
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