Rechtsprechung

Bußgelder können gemäß 83 Abs. V DSGVO bei gravierenden Verstößen durch Unternehmen bis zu 20 Mio. Euro betragen bzw. 4 % des Jahresumsatzes. Ansonsten liegen sie bei weniger gewichtigen Verstößen bei 10 Mio. Euro und 2 % des Jahresumsatzes eines Unternehmens.

Hohe Bußgelder

Bußgelder unter 1.500,- €

Zurückhaltung bei Bußgeldern

Aktuell: