Bußgelder können gemäß 83 Abs. V DSGVO bei gravierenden Verstößen durch Unternehmen bis zu 20 Mio. Euro betragen bzw. 4 % des Jahresumsatzes. Ansonsten liegen sie bei weniger gewichtigen Verstößen bei 10 Mio. Euro und 2 % des Jahresumsatzes eines Unternehmens.
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